Freie Berufe
Klingt super. Frei, ungebunden, viel Freiraum und Freizeit. Ja klingt gut, stimmt aber nicht so ganz. Freiheit bezieht sich nur darauf, den Beruf frei ausüben zu dürfen. Der Begriff ist auch nicht eindeutig, denn es gibt Freie Berufe, Freiberufler, freie Mitarbeiter, Freelancer und Selbständige. Wo liegt der Unterschied? Richtig, in der gesetzliche Regelung, diesmal ist es das Steuerrecht. Was dich das als Azubi angeht? Als ReNoPat Azubi gehörst du zu den Auszubildenden der Freien Berufe.
ReNoPat Berufe gehören zu den Freien Berufen
Die Azubis der ReNoPat Berufe zählen beim BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) zum Zuständigkeitsbereich der Freien Berufe. Das ist eine Zuordnung, denn eure Ausbilder – die Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und auch die Steuerberater – sind Freiberufler. So wie Ärzte, Architekten, Künstler, Journalisten, Übersetzer und andere in einem Katalog aufgeführten Berufe. Diese Berufe betreiben nach deutschem Steuerrecht kein Gewerbe. Freiberufler üben eine selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus.
Freiberufler und Selbständige
Freiberufler sind also Selbständige, die aufgrund ihrer Begabung oder besonderen fachlichen Eignung und Qualifikation frei (selbständig) am Markt agieren können. Neben den bekanntesten Freiberuflern – Ärzte und Anwälte – werden die sogenannten Katalogberufe in vier Gruppen unterteilt.
- Medizin und Gesundheit
- Recht, Wirtschaft, Steuerberatung
- Technik und Naturwissenschaften
- Kultur und Sprache
Nebenstehende Assistenzberufe
Obwohl der Freiberufler aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten und seiner Profession, also seines Berufes, alles allein und am besten kann, nimmt er doch gern die Unterstützung seiner Assistenten in Anspruch. Sicher hast du beim Zahnarzt schon mit der Zahnmedizinischen Fachangestellten Bekanntschaft gemacht. Sie reicht dem Zahnarzt zum Beispiel die Instrumente, rührt das Material für die Zahnfüllung an und gibt dir den nächsten Behandlungstermin. Die Fachangestellte zählt zu den Nebenstehenden Assistenzberufen. Das heißt nicht etwa so, weil sie die ganze Zeit neben dem Zahnarzt steht, sondern weil diese Berufsgruppe den Freien Berufen zugeordnet ist. Damit du als ReNoPat Azubi nicht als Nebenstehender der nebenstehenden Assistenz des Freiberuflers bezeichnet wirst, bist du Auszubildender der Freien Berufe.
Auszubildende der Freien Berufe
Es gibt aber einen viel wichtigeren Grund, warum du Auszubildener der Freien Berufe und nicht der nebenstehenden Assistenz bist. Dein Ausbilder ist der Freiberufler höchst selbst. Er trägt als Anwalt, Notar oder Steuerberater die Verantwortung für deine Ausbildung, ebenso wie der Arzt und andere Freiberufler.
Freelancer sind keine Freiberufler
Zum Schluss noch ein Wort zu den freien Mitarbeitern. Auch wenn du erst am Anfang deines Berufsweges stehst, wirst du bemerken, dass sich die Arbeitswelt enorm verändert. Es besteht ein wachsender Bedarf an Flexibilität und Freiheit. So treffen wir in den Unternehmen auch auf eine wachsende Anzahl an freien Mitarbeitern. Freelancer sind in der IT und Kreativbranche zu finden, aber auch in der Pflege und sogar im Rechtsbereich gibt es ehemals festangestellte Mitarbeiter, die jetzt als freie Mitarbeiter auf eigene Rechnung arbeiten. Ein freier Mitarbeiter ist ein Selbstständiger, der für einen Auftraggeber auf bestimmte Dauer eine Dienstleistung erbringt, ohne dort Arbeitnehmer zu sein. Wer sich selbst gut organisieren kann, gern in Projekten arbeitet und eher risikobereit als sicherheitsbewusst ist, arbeitet gern als Freelancer. Im Gegensatz zu den Freien Berufen unterliegen sie aber der Gewerbesteuerpflicht.