Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Anfang Februar nach abgelegter Kammerprüfung fünf sehr gute Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte freigesprochen. Natürlich hoffen wir, dass es insgesamt mehr als nur 5 Absolventen sind, die dem Berliner Anwaltsmarkt nun als Fachkräfte zur Verfügung stehen. Die nicht genannte Zahl, derer die nicht mit „sehr gut“ abgeschlossen haben, haben auch eine Erwähnung verdient. Schließlich haben sie sich bemüht und sind froh, es nun geschafft zu haben. Freigesprochen heißt hier übrigens nicht Freispruch vor Gericht, sondern die Aufnahme in die Feien Berufe.
Herzlichen Glückwunsch und willkommen im Berufsalltag, liebe ReFas und ReNos.